Leistungen
Den tatsächlichen Leistungsumfang Ihrer PKV entscheiden Sie immer selbst. Sie können aus den Angeboten, die Leistungen, die Sie für Ihre individuelle Situation als wichtig einstufen, mitversichern. Dabei handelt es sich um den gesetzlichen Mindeststandard plus frei wählbare zusätzliche Erweiterungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Leistungswahl ist einer der größten Vorteile der privaten Krankenversicherung, die jeder durch Auswahl der passenden Tarife weitgehend selbst bestimmen kann.
So sind die zusätzlichen Leistungen beim Arzt ebenso frei wählbar wie die Unterbringung im Krankenhaus und die Erstattungssätze für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Die ärztlichen Leisten außerhalb des Krankenhauses decken die sogenannten ambulanten Tarife ab. Behandlungen und Therapien die durch Ärzte, Heilpraktiker, Heilbehandler oder Psychotherapeuten durchgeführt werden und bei denen kein stationärer Aufenthalt erforderlich ist, werden hierbei erstattet. Dazu zählen auch Hausbesuche. Die der frühzeitigen Erkennung von Krankheiten dienenden Vorsorgeuntersuchungen erstatten viele Privatversicherungen unabhängig vom Alter; andere leisten eventuell nur im Rahmen der gesetzlich eingeführten Programme und damit erst ab einem gewissen Lebensalter.
Die Reduzierung der Gefahr von Vireninfektionen durch Schutzimpfungen (Grippe, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung usw.) wird von fast allen Versicherern übernommen. Spezielle Schutzimpfungen die bei Auslandsreisen erforderlich sind, werden nicht bei jedem Tarif erstattet. Für Bäder, Massagen und Krankengymnastin – also überwiegend äußerlich angewandte Behandlungen – besteht keine amtliche Gebührenordnung. Das bedeutet, dass Heilberufler die Preise für ihre Leistungen mit Ihnen selbst vereinbaren. Generell erfolgt die Erstattung der Rechnungen durch die PKV auf der Erstattungshöhe, die auf der Beihilfe für Beamte beruhen. Achten Sie deshalb darauf, dass der Behandelnde keinen zu hohen Preis ansetzt. Brillen, Kontaktlinsen, Hör- und Sprechgeräte, Arm- und Beinprothesen, Geh- und Stützapparate, Krankenfahrstühle, Bruchbänder, Leibbinden, Einlagen werden als Hilfsmittel bezeichnet. Einige wenige Tarife sehen keine Leistungen vor, die meisten beschränken sich lediglich bei der Höhe der Erstattung und der maximalen Anzahl an Verschreibungen pro Jahr. Fahrten zum Arzt (z.B. bei Gehunfähigkeit) mit dem Krankenwagen oder einem Taxi sind Krankentransporte. Unterschätzen Sie zum Beispiel im Falle eines mehrwöchigen Gipsverbandes nicht die anfallenden Kosten.
Nicht nur für chronisch kranke Patienten ist diese Erstattung besonders wichtig. Im Falle einer Psychotherapie erstatten die PKV die Sitzungen mindestens teilweise. Unterschiede bestehen darin, ob nur Ärzte oder auch Diplom-Psychologen akzeptiert werden. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt, wie hoch die Kosten für Behandlungen im Einzelnen angesetzt werden dürfen. Ihre PKV wird in den meisten Fällen bis zum Höchstsatz der GOÄ die Leistungen erstatten. Gesetzlich Krankenkassen zahlen Ihrem Arzt hingegen nur den niedrigeren Regelbetrag. Einige Tarife der privaten Krankenkassen erstatten sogar die darüber hinaus gehenden Kosten (z.B. bei Behandlungen durch Spezialisten in Privatkrankenhäusern). Als Konsequenz dieser höheren Vergütungen können Sie von einer fürsorglicheren Behandlung ausgehen. Ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig, sind neben der freien Wahl der Klinik und der weiteren allgemeinen Leistung weiter zusätzliche Wahlleistungen möglich. Entscheiden Sie, ob Sie eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer wünschen und Sie die Behandlung durch den Chefarzt vorziehen.