Krankenhaustagegeld

Die Krankenhaustagegeldversicherung lindert zwar nicht ihre körperlichen Schmerzen, mildert aber Ihre finanziellen Belastungen. Sollte einmal die Anwesenheit im Krankenhaus erforderlich sein, zahlt die Versicherung Ihnen für jeden Aufenthaltstag im Krankenhaus einen bestimmten Betrag aus. Der Unterschied zum Krankengeld besteht in der Verwendung der Gelder.

Während das Krankengeld Ihre Einkommenseinbußen abdeckt, ist das Tagegeld beispielsweise zur Bezahlung eines Stellvertreters im Betrieb oder der Beschäftigung einer Haushaltshilfe während des Krankhausaufenthaltes vorgesehen. Auch bei dem Krankenhaustagegeld können Sie die Höhe der Absicherung selbst bestimmen.