Kinder in der PKV

Selbstverständlich können sie auch für ihre Kinder die Vorteile der PKV sichern. Dies geschieht im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung allerdings nicht automatisch.

In der PKV sind Kinder nicht familienversichert.

Sie sollten daher schnellstmöglich eine Entscheidung über die entsprechende Krankenversicherung treffen, da die Aufnahme durch die private Krankenversicherung nur innerhalb der ersten zwei Lebensmonate des Kindes verpflichtend ist.

Der Versicherer verzichtet in diesen Fällen jedoch auf den Gesundheitscheck oder Risikozuschläge.

Er ersetzt ihnen sogar rückwirkend zum Tag der Geburt die entstandenen Kosten der Gesundheit ihres Kindes für den Fall, dass für das Kind keine besseren Leistungen als für sie selbst gewählt wurden.