Vertragsgestaltung

Die Private Krankenversicherung und deren Vorteile stellen unbestreitbar eine sinnvolle Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Der Gesetzgeber fordert bestimmte Bedingungen, die Sie zum Abschluss einer PKV erfüllen müssen. Personen, die nicht unter die Versicherungspflicht fallen, können jederzeit in die private Krankenversicherung eintreten. Dies ist dann der Fall, wenn Sie zum Beispiel Freiberufler und damit selbstständig sind.

Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten bleibt der Eintritt in die PKV verwehrt, andere Selbstständige können sich dagegen problemlos privat versichern. Sind Sie abhängig beschäftigt und Ihr Jahreseinkommen übersteigt die Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 41.850 € (Brutto inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld), können auch Sie die Leistungen einer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen unter 4.012,50 € besitzen nicht die Möglichkeit sich vollständig privat abzusichern, dennoch halten die Versicherungen auch für diesen Fall die geeigneten Produkte bereit.

Entscheiden Sie sich für die sogenannte private Zusatzversicherung, so heben Sie Ihren Versicherungsschutz auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung an. Grundsätzlich kann die Private Krankenversicherung – je nach ihren Umfang – in Voll-, Teil- oder Zusatzversicherung unterschieden werden.

Zur Bestimmung eines optimalen Versicherungsschutzes und der Beiträge ist bei der vollen Privaten Krankassenversicherung stets eine Gesundheitsprüfung unabdingbar. Bei der Teil- und Zusatzversicherung ist dies nicht üblich.